I Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Beratungen von Björn Borrmann, nachfolgend „Herr B. kocht“ genannt.
II Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Herr B. kocht angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
III Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit im abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert werde, diese jedoch nicht an Dritte weiter gegeben werden. Herr B. kocht verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Umgang mit den Daten und sichert zu, dies nicht an Dritte herauszugeben.
IV Leistungsbeschreibung
Der Kunde verpflichtet sich, Herr B. kocht im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speise- und Getränkeanzahl und die ggf. benötigte Stundenanzahl bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten so dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Personal wird vom Auftraggeber nach vorherigem Angebot und Festlegung gesondert berechnet. Im vereinbarten Preis enthalten sind Kauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, Aufbauen des Buffets bei Bedarf oder Veranstaltung und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche, bzw. der vom Kunden zugewiesene Arbeitsbereich. Oder wie es bei der Absprache festgelegt wurde. Um eine gleichbleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich Herr B. kocht vor, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist. Die von Herr B. kocht besorgten Lebensmittel die für die Veranstaltung benötigt werden, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Mietkoch eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen. Ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.
V Gewährleistung
Weist die von Herr B. Kocht gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als abgenommen. Jegliche Haftung von Herr B. kocht für behauptete Mängel nach Veranstaltungsende ist ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Herr B. kocht die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Herr B. kocht beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Herr B. kocht beruhen. Einer Pflichtverletzung Herr B. kocht steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Herr B. kocht auftreten, wird Herr B. kocht bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Herr B. kocht rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Herr B. kocht verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Herr B. kocht beruhen.
VI Leistungen/ Preise/ Zahlung/ Aufrechnung/ Fahrtkosten
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung zu den genannten Konditionen des Angebots und entsprechend der Rechnungsstellung.
Herr B. kocht ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Herr B. kocht zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise Herr B. kocht zu bezahlen. Sämtliche Leistungen sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nicht anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen Herr B. kocht an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrecht Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
Die abgesprochenen Preise der Veranstaltung sind die Endpreise zuzüglich Fahrtkosten, km-Preis siehe weiter unten. Nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer und muss demnach nicht ausgewiesen werden.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate und erhöht sich der von Herr B. kocht allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
An und Abreise innerhalb der ersten 10 Kilometer ab Aurach-Weinberg sind kostenlos. Darüber hinaus gilt ab Standort Herr B. kocht gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 1,20 € durch Herr B. kocht pro Entfernungskilometer erhoben. Evtl. Abweichungen dieser Regelung werden gesondert vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist Herr B. kocht berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Herr B. kocht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Herr B. kocht ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Herr B. kocht aufrechnen oder mindern.
VII Abnahme/ Vertragsrücktritt/ Schadensersatzpflicht des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr, chafing dish, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/ gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.
Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Herr B. kocht berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:
Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.
- bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 10% des Rechnungsbetrages
- bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages
- bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Rechnungsbetrages
danach 100% des Rechnungsbetrages.
Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht Herr B. kocht für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind Herr B. kocht sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden
Kosten zu ersetzen.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden nach Absprache, sofern Material noch nicht bestellt, wird von Herr B. kocht bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Herr B. kocht diesen Abweichungen zu, so kann Herr B. kocht die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Herr B. kocht trifft ein Verschulden.
VIII Haftungsausschluss
Herr B. kocht haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Personenschäden.
IX Rücktritt
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Herr B. kocht in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Kunde auf Rückfrage Herr B. kocht auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel IVI verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Herr B. kocht ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus hat Herr B. das Recht, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere in Fällen von höherer Gewalt oder ernsthaften Erkrankungen, die seine Fähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen und die nicht von ihm zu vertreten sind, wodurch die Erfüllung des Vertrags unmöglich wird; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Herr B. kocht begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen Herr B. kocht in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich Herr B. kocht zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt von Herr B. kocht entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
X Salvatorische Klausel
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XI Erfüllungsort / Gerichtstand
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist das Gericht am Hauptsitz von Herr B. kocht zuständig. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Deutsche Recht.
Stand: 28.03.2025
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